ErwGr. 9

REG_2017_2394 · über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Die zuständigen Behörden sollten Zugang zu den relevanten Dokumenten, Daten und Informationen im Zusammenhang mit dem Gegenstand einer Ermittlung oder abgestimmter Ermittlungen auf Verbrauchermärkten („Sweeps“) haben, um festzustellen, ob ein Verstoß gegen Unionsrecht zum Schutz der Verbraucherinteressen stattgefunden hat oder gerade stattfindet, und insbesondere um den verantwortlichen Unternehmer zu identifizieren, unabhängig davon, wer die betreffenden Dokumente, Daten oder Informationen besitzt, und in welchem Format oder auf welchem Datenträger sie vorliegen oder wo sie sich befinden. Die zuständigen Behörden sollten von Dritten in der digitalen Wertschöpfungskette unmittelbar die Herausgabe aller relevanten Beweismittel, Daten und Informationen gemäß der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (4) und nach Maßgabe der Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten verlangen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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