ErwGr. 36

REG_2017_2394 · über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Um die ordnungsgemäße Durchführung dieser Verordnung sicherzustellen, sollten die Mitgliedstaaten benannte Stellen, Europäische Verbraucherzentren, Verbraucherorganisationen und -verbände sowie gegebenenfalls Unternehmerverbände, welche über das nötige Fachwissen verfügen, ermächtigen, gegenüber den zuständigen Behörden der relevanten Mitgliedstaaten und der Kommission externe Warnmeldungen über vermutete Verstöße nach dieser Verordnung abzugeben und die ihnen vorliegenden Informationen bereitzustellen. Mitgliedstaaten könnten hinreichende Gründe dafür haben, solche Einrichtungen nicht zu diesen Aktionen zu ermächtigen. In diesem Zusammenhang sollte ein Mitgliedstaat, der beschließt, eine dieser Einrichtungen nicht zur Abgabe externer Warnmeldungen zu ermächtigen, eine Erklärung mit einer rechtfertigenden Begründung abgeben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 36 REG_2017_2394 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 36 REG_2017_2394 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.