ErwGr. 33

REG_2017_2394 · über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Die wirksame Aufdeckung von Verstößen nach dieser Verordnung sollte durch den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und der Kommission unterstützt werden, indem Warnmeldungen abgegeben werden, wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein solcher Verstoß vorliegt. Die Kommission sollte den Informationsaustausch koordinieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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