ErwGr. 5

REG_2017_2394 · über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Die Verbraucher sollten auch vor Verstößen nach dieser Verordnung geschützt werden, die bereits eingestellt wurden, aber deren schädigende Folgen noch nachwirken können. Die zuständigen Behörden sollten über die notwendigen Mindestbefugnisse verfügen, die sie benötigen, um Ermittlungen vornehmen und die Einstellung solcher Verstöße und ihr Verbot für die Zukunft anordnen zu können, damit diese sich nicht wiederholen, und damit ein hohes Niveau des Verbraucherschutzes zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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