ErwGr. 19

REG_2017_2396 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung

Die Union sollte über den gesamten Investitionszeitraum eine EU-Garantie bereitstellen, die zu keinem Zeitpunkt 26 000 000 000 EUR übersteigen sollte, um die Investitionsförderung aus dem EFSI zu ermöglichen; von diesem Betrag sollten höchstens 16 000 000 000 EUR vor dem 6. Juli 2018 verfügbar sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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