ErwGr. 17

REG_2017_2396 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung

Investitionsplattformen sind ein wichtiges Instrument, um auf Marktversagen zu reagieren, was vor allem bei der Finanzierung mehrfacher, regionaler oder sektoraler Vorhaben, darunter auch Vorhaben im Bereich Energieeffizienz, sowie grenzübergreifender Vorhaben gilt. Es ist außerdem wichtig, Partnerschaften mit nationalen Förderbanken oder -instituten zu unterstützen, auch mit Blick auf die Einrichtung von Investitionsplattformen. Die Zusammenarbeit mit Finanzintermediären kann in dieser Hinsicht auch eine wichtige Rolle spielen. Mit der Begutachtung, Auswahl und Überwachung kleiner, untergeordneter Vorhaben sollte die EIB hierbei gegebenenfalls Finanzintermediäre oder genehmigte förderfähige Finanzvehikel beauftragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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