ErwGr. 26

REG_2017_2396 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung

Die Bewertungsmatrix sollte strikt im Einklang mit dieser Verordnung und mit der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1558 der Kommission (10) und dem dazugehörigen Anhang als Instrument für eine unabhängige und transparente Bewertung für den Investitionsausschuss verwendet werden, damit die EU-Garantie vorrangig für Vorhaben verwendet wird, die höhere Bewertungen und einen Mehrwert bieten. Die EIB sollte eine Ex-ante-Berechnung der Bewertungskennziffern und Indikatoren vornehmen und die Ergebnisse nach Abschluss des Vorhabens überwachen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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