ErwGr. 29

REG_2017_2396 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung

Die erforderliche Sorgfalt, die bei EIB-Investitionen und Finanzierungen im Rahmen dieser Verordnung zu walten hat, sollte eine eingehende Prüfung der Vereinbarkeit mit den geltenden Unionsrechtsvorschriften und den vereinbarten internationalen und Unionsstandards im Bereich Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Steuerbetrug und Steuerumgehung umfassen. Ferner sollte die EIB im Zusammenhang mit der EFSI-Berichterstattung nach Ländern aufgeschlüsselte Informationen über die Vereinbarkeit der EFSI-Vorhaben mit der Politik der EIB und des EIF in Bezug auf nicht kooperative Länder und Gebiete sowie die Liste der Intermediäre zur Verfügung stellen, mit denen die EIB und der EIF kooperieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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