ErwGr. 48

REG_2017_2402 · zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012

Für im Januar 2019 ausstehende Verbriefungspositionen sollten Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften die „STS“-Bezeichnung verwenden können, sofern die betreffende Verbriefung die STS-Anforderungen — bei bestimmten Anforderungen zum Zeitpunkt der Meldung und bei anderen Anforderungen zum Zeitpunkt der Originierung — erfüllt. Deshalb sollten Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften eine STS-Meldung nach dieser Verordnung an die ESMA richten können. Spätere Änderungen der Verbriefung sollten akzeptiert werden, sofern die Verbriefung weiterhin alle geltenden STS-Anforderungen erfüllt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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