ErwGr. 11

REG_2017_2403 · über die nachhaltige Bewirtschaftung von Außenflotten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates

Mit der Fanggenehmigungsverordnung sollte eine gemeinsame Grundlage für die Genehmigung von Fischereitätigkeiten geschaffen werden, die von Fischereifahrzeugen aus der Union außerhalb der Unionsgewässer ausgeübt werden, um die Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten (im Folgenden „IUU“) Fischerei zu unterstützen und die EU-Flotte weltweit besser zu kontrollieren und zu überwachen, und sollten ferner die Voraussetzungen für die Genehmigung der Fischereitätigkeiten von Drittlandschiffen in Unionsgewässern festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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