ErwGr. 12

REG_2017_2403 · über die nachhaltige Bewirtschaftung von Außenflotten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates

Die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates (8) (im Folgenden „IUU-Verordnung“) wurde parallel zu der Fanggenehmigungsverordnung angenommen, während die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates (9) (im Folgenden „Kontrollverordnung“) ein Jahr später angenommen wurde. Diese Verordnungen stellen die drei Säulen für die Kontrolle und Durchsetzung der GFP-Vorschriften dar.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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