ErwGr. 17

REG_2017_2403 · über die nachhaltige Bewirtschaftung von Außenflotten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates

Das Umflaggen wird zu einem Problem, wenn es dazu dienen soll, GFP-Vorschriften oder bestehende Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen zu umgehen. Die Union sollte daher in der Lage sein, solche Vorgänge zu definieren, festzustellen und zu unterbinden. Unabhängig von der Flagge/den Flaggen, die es führt, sollte über die gesamte Lebensdauer eines Schiffes, das einem Marktteilnehmer aus der Union gehört, sichergestellt werden, dass jederzeit zurückverfolgt und festgestellt werden kann, ob bislang Verstöße zu verzeichnen waren. Auch die Forderung, dass die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) in den Fällen, in denen dies nach Unionsrecht erforderlich ist, eine einmalige Schiffsnummer vergibt, dient diesem Zweck.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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