ErwGr. 21

REG_2017_2403 · über die nachhaltige Bewirtschaftung von Außenflotten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates

Wenn ein Drittland nicht Vertragspartei einer RFO ist, kann die Union vorsehen, dass in Bezug auf das Drittland, mit dem ein partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei in Erwägung gezogen wird, ein Teil der Mittel aus der sektoralen Unterstützung dazu verwendet wird, um den Beitritt des betroffenen Drittlands zu dieser RFO zu erleichtern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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