ErwGr. 7

REG_2017_2403 · über die nachhaltige Bewirtschaftung von Außenflotten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates

Auf dem Weltgipfel der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung vom 25. September 2015 verpflichtete sich die Union, die Resolution mit dem Abschlussdokument mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ umzusetzen, einschließlich des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 14 „Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen“ und des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 12 „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“ sowie der Zielvorgaben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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