ErwGr. 1

REG_2017_284 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe

Die Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates (2) dient der Umsetzung des Beschlusses 2011/101/GASP des Rates (3) und sieht bestimmte Maßnahmen gegen Personen in Simbabwe vor, einschließlich des Einfrierens ihrer Vermögenswerte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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