ErwGr. 4

REG_2017_335 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Steviolglycosiden (E 960) als Süßungsmittel in bestimmten brennwertverminderten Süßwaren

Steviolglycoside sind kalorienfreie Bestandteile mit süßem Geschmack, die verwendet werden können, um kalorische Zucker in bestimmten Süßwaren zu ersetzen und dadurch deren Kaloriengehalt zu reduzieren; somit können den Verbrauchern brennwertverminderte Produkte gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 angeboten werden. Im Vergleich zur ausschließlichen Verwendung von Steviolglycosiden zum Süßen verleiht die kombinierte Verwendung von Steviolglycosiden und Zucker den Produkten eine angenehmere Süße und ein besseres Geschmacksprofil, da der Zucker den Nachgeschmack der Steviolglycoside überdeckt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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