ErwGr. 7

REG_2017_335 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Steviolglycosiden (E 960) als Süßungsmittel in bestimmten brennwertverminderten Süßwaren

Im Jahr 2015 überarbeitete die Behörde die Bewertung der Exposition gegenüber Steviolglycosiden und zog den Schluss, dass die geschätzte Exposition für alle Altersgruppen unter der ADI liegt, außer in einem Land, wo sie bei Kleinkindern im obersten Bereich (95. Verzehrsperzentil) darüber liegt (4). Die 2015 vom Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu durchgeführten Expositionsberechnungen haben ergeben, dass die beantragte Erweiterung der Verwendungszwecke in den Niederlanden keine Auswirkungen auf das 95. Perzentil in Bezug auf die Exposition bei Kleinkindern im Alter von zwei bis sechs Jahren hatte, wobei ein Marktanteil von 25 % für Produkte, die Steviolglycoside enthalten, und eine Markentreue von 100 % zugrunde gelegt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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