ErwGr. 9

REG_2017_335 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Steviolglycosiden (E 960) als Süßungsmittel in bestimmten brennwertverminderten Süßwaren

Angesichts des Umstands, dass die geschätzte Exposition für alle Altersgruppen unter der ADI liegt, geben die Verwendungszwecke und Verwendungsmengen, die für Steviolglycoside (E 960) als Süßungsmittel beantragt wurden, keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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