ErwGr. 8

REG_2017_335 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Steviolglycosiden (E 960) als Süßungsmittel in bestimmten brennwertverminderten Süßwaren

In ihrem Gutachten aus dem Jahr 2015 wies die Behörde darauf hin, dass es nicht möglich ist, alle Beschränkungen/Ausnahmen, die für die Verwendung von Steviolglycosiden (E 960) in den Lebensmitteln der Lebensmittelunterkategorie 05.2 gelten, in das Klassifizierungssystem FoodEx aufzunehmen. Daher wurde der gesamten Lebensmittelkategorie die Höchstmenge von 2 000 mg/kg zugewiesen, was zu einer Überschätzung der Exposition geführt hat. Außerdem wurde die Lebensmittelkategorie 05.2 „Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren“ nicht als eine der Lebensmittelkategorien identifiziert, die am meisten zur Exposition gegenüber Steviolglycosiden (E 960) beitragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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