ErwGr. 18

REG_2017_352 · zur Schaffung eines Rahmens für die Erbringung von Hafendiensten und zur Festlegung von gemeinsamen Bestimmungen für die finanzielle Transparenz der Häfen

Wird die Erfüllung von Mindestanforderungen verlangt, so sollte das Verfahren, durch das Anbieter zur Erbringung von Hafendiensten berechtigt werden, transparent, objektiv, nicht diskriminierend und verhältnismäßig sein und es diesen Anbietern ermöglichen, mit der Erbringung ihrer Hafendienste rechtzeitig zu beginnen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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