ErwGr. 15

REG_2017_352 · zur Schaffung eines Rahmens für die Erbringung von Hafendiensten und zur Festlegung von gemeinsamen Bestimmungen für die finanzielle Transparenz der Häfen

Bei der Entscheidung darüber, ob ein Hafendiensteanbieter die Anforderungen an einen guten Leumund erfüllt, sollte die zuständige Behörde oder das Leitungsorgan des Hafens prüfen, ob begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit des Hafendiensteanbieters bestehen, beispielsweise aufgrund von Verurteilungen oder Strafen wegen schwerwiegender Straftaten oder schweren Verstößen gegen geltendes Unionsrecht und nationales Recht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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