ErwGr. 24

REG_2017_352 · zur Schaffung eines Rahmens für die Erbringung von Hafendiensten und zur Festlegung von gemeinsamen Bestimmungen für die finanzielle Transparenz der Häfen

Die Union verfügt über eine große Vielfalt an Seehäfen mit unterschiedlichen Modellen der Organisation von Hafendiensten. Daher wäre es nicht zweckdienlich, ein einheitliches Modell vorzuschreiben. Das Leitungsorgan des Hafens oder die zuständige Behörde sollte in der Lage sein, die Anzahl der Anbieter eines bestimmten Hafendienstes zu begrenzen, wenn dies aus einem oder mehreren Gründen gerechtfertigt ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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