ErwGr. 4

REG_2017_354 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/936 über die gemeinsame Regelung der Einfuhren von Textilwaren aus bestimmten Drittländern, die nicht unter bilaterale Abkommen, Protokolle, andere Vereinbarungen oder eine spezifische Einfuhrregelung der Union fallen

Diese positiven politischen Entwicklungen im Verhältnis zwischen der Union und der Republik Belarus sollten anerkannt werden; ferner sollten die bilateralen Beziehungen weiter verbessert werden. Dementsprechend sollte diese Verordnung die autonomen Kontingente für die Einfuhren von Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in der Republik Belarus, die in den Anhängen II und III der Verordnung (EU) 2015/936 festgelegt sind, aufheben; dies unbeschadet der Möglichkeit der Union, künftig auf Kontingente zurückzugreifen, falls sich die Menschenrechtslage in der Republik Belarus erheblich verschlechtern sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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