ErwGr. 2

REG_2017_458 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 hinsichtlich einer verstärkten Abfrage von einschlägigen Datenbanken an den Außengrenzen

Mindestkontrollen auf der Grundlage einer raschen und einfachen Überprüfung der Gültigkeit des Reisedokuments für den Grenzübertritt sind derzeit die Regel für Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben. Das Phänomen der ausländischen terroristischen Kämpfer, die oft Unionsbürger sind, zeigt die Notwendigkeit, dass an den Außengrenzen die Kontrollen von Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, verstärkt werden müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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