ErwGr. 5

REG_2017_458 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 hinsichtlich einer verstärkten Abfrage von einschlägigen Datenbanken an den Außengrenzen

Die Grenzschutzbeamten sollten auch die Daten von Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, systematisch im Schengener Informationssystem (SIS) und in anderen einschlägigen Datenbanken der Union abfragen. Dies sollte einer Abfrage von nationalen Datenbanken und Interpol-Datenbanken nicht entgegenstehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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