ErwGr. 6

REG_2017_458 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 hinsichtlich einer verstärkten Abfrage von einschlägigen Datenbanken an den Außengrenzen

Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ihre Grenzschutzbeamten an den Außengrenzübergangsstellen Zugang zu den einschlägigen nationalen Datenbanken und Datenbanken der Union haben, einschließlich des SIS und der Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente (SLTD) von Interpol, um die uneingeschränkte Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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