Art. 1

REG_2017_542 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen durch Hinzufügung eines Anhangs über die harmonisierten Informationen für die gesundheitliche Notversorgung

Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt geändert:
(1)In Artikel 25 wird folgender Absatz 7 hinzugefügt: „(7) Erstellt der Mitteilungspflichtige einen eindeutigen Rezepturidentifikator gemäß Anhang VIII, ist dieser nach Maßgabe von Teil A Abschnitt 5 dieses Anhangs auf dem Kennzeichnungsetikett aufzuführen.“
(2)Anhang VIII wird, wie im Anhang dieser Verordnung dargelegt, hinzugefügt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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