ErwGr. 13

REG_2017_542 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen durch Hinzufügung eines Anhangs über die harmonisierten Informationen für die gesundheitliche Notversorgung

Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und um unverhältnismäßige Kosten zu vermeiden, sollten die Mitteilungen an die benannten Stellen, die vor dem Datum der Anwendung dieser Verordnung übermittelt wurden, noch für einen bestimmten Zeitraum gültig bleiben, nachdem diese Verordnung anwendbar wurde. Wenn jedoch in der Zwischenzeit signifikante Änderungen bei der Formulierung, dem Produktidentifikator oder der Toxikologie des Gemischs auftreten, sollte eine Aktualisierung der Mitteilung nach Maßgabe dieser Verordnung verpflichtend sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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