ErwGr. 6

REG_2017_595 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/127 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

In der Verordnung (EU) 2017/127 wurde die TAC für Sandaal auf null festgesetzt. Bei Sandaal handelt es sich um kurzlebige Arten. Die wissenschaftlichen Gutachten für Sandaal liegen in der zweiten Hälfte des Monats Februar vor; die Fischerei beginnt jedoch bereits im April. Die Fangbeschränkungen für diese Arten sollten nun im Einklang mit dem jüngsten wissenschaftlichen Gutachten des ICES vom 23. Februar 2017 angepasst werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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