ErwGr. 8

REG_2017_595 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/127 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Das ICES hat bestätigt, dass die TAC für Kliesche und Flunder in Unionsgewässern des ICES-Untergebiets IV und der Division IIa keine Erhaltungswirkung für diese Bestände gezeigt hat. Die festgelegte TAC wurde nicht vollständig ausgeschöpft, und andere Maßnahmen könnten eine größere Auswirkung auf den biologischen Erhaltungszustand des Bestandes haben. Daher ist es angemessen, die TAC für Kliesche und Flunder in Unionsgewässern des ICES Untergebiets IV und der Division IIa aufzuheben und diese Bestände mit anderen Erhaltungsmaßnahmen zu bewirtschaften.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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