Art. 134 – Funktionsweise des IMSOC

REG_2017_625 · über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen)

Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte für die Funktionsweise des IMSOC, in denen Folgendes festgelegt ist:
a)die technischen Anforderungen an das IMSOC und seine Systemkomponenten, einschließlich des elektronischen Datenaustauschmechanismus für den Austausch mit den bestehenden nationalen Systemen, der Ermittlung geltender Normen, der Festlegung von Nachrichtenstrukturen, der Datenwörterbücher und des Austauschs von Protokollen und Verfahren;
b)die besonderen Bestimmungen über die Funktionsweise des IMSOC und seiner Systemkomponenten, um den Schutz personenbezogener Daten und die Sicherheit des Informationsaustauschs zu gewährleisten;
c)die besonderen Bestimmungen über die Funktionsweise und Nutzung des IMSOC und seiner Komponenten, einschließlich der Bestimmungen über die Aktualisierung und Einrichtung der notwendigen Verknüpfungen zwischen den Systemen gemäß Artikel 132 Buchstabe e und Artikel 133 Absatz 4;
d)Notfallregelungen bei Ausfall einer Funktion des IMSOC;
e)die Fälle, in denen, und die Bedingungen, unter denen den betreffenden Drittländern und internationalen Organisationen ein beschränkter Zugang zu den Funktionen des IMSOC gewährt werden darf, und die praktischen Modalitäten eines solchen Zugangs;
f)die Fälle, in denen, und die Bedingungen, unter denen die Daten, Informationen und Dokumente mit Hilfe des IMSOC zu übermitteln sind;
g)die Bedingungen, unter denen — bei einem elektronischen System — von den zuständigen Behörden eines Drittlandes ausgestellte elektronische Bescheinigungen von den zuständigen Behörden zu akzeptieren sind und
h)die Fälle, in denen, und die Bedingungen, unter denen gelegentliche Nutzer von der Verwendung des IMSOC befreit werden können.
Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 145 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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