über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen)
REG_2017_625 · 292 Normen
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- Art. 1Gegenstand und Anwendungsbereich
- Art. 2Amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten
- Art. 3Begriffsbestimmungen
- Art. 4Benennung zuständiger Behörden
- Art. 5Allgemeine Pflichten hinsichtlich der zuständigen Behörden und der Kontrollbehörden für ökologische/biologische Produktion
- Art. 6Audits der zuständigen Behörden
- Art. 7Recht auf Rechtsbehelf
- Art. 8Verschwiegenheitspflicht der zuständigen Behörden
- Art. 9Allgemeine Bestimmungen über amtliche Kontrollen
- Art. 10Der amtlichen Kontrolle unterliegende Unternehmer, Prozesse und Tätigkeiten
- Art. 11Transparenz der amtlichen Kontrollen
- Art. 12Dokumentierte Kontrollverfahren
- Art. 13Schriftliche Aufzeichnungen über die amtlichen Kontrollen
- Art. 14Methoden und Techniken für amtliche Kontrollen
- Art. 15Pflichten der Unternehmer
- Art. 16Zusätzliche Anforderungen
- Art. 17Besondere Begriffsbestimmungen
- Art. 18Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf die Produktion von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind
- Art. 19Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf Rückstände relevanter Stoffe in Lebens- und Futtermitteln
- Art. 20Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs, Zuchtmaterial, tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
- Art. 21Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf die Tierschutzauflagen
- Art. 22Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf die Pflanzengesundheit
- Art. 23Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf GVO zum Zweck der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln und genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel
- Art. 24Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf Pflanzenschutzmittel
- Art. 25Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten in Bezug auf die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Produkte
- Art. 26Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten der zuständigen Behörden in Bezug auf die Verwendung der Angaben „geschützte Ursprungsbezeichnung“, „geschützte geografische Angabe“ und „garantiert traditionelle Spezialität“
- Art. 27Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden bei neu festgestellten Risiken im Zusammenhang mit Lebens- und Futtermitteln
- Art. 28Übertragung bestimmter Aufgaben der amtlichen Kontrolle durch die zuständigen Behörden
- Art. 29Bedingungen für die Übertragung bestimmter Aufgaben der amtlichen Kontrolle auf beauftragte Stellen
- Art. 30Bedingungen für die Übertragung bestimmter Aufgaben der amtlichen Kontrolle auf natürliche Personen
- Art. 31Bedingungen für die Übertragung bestimmter Aufgaben in Bezug auf andere amtliche Tätigkeiten
- Art. 32Pflichten von beauftragten Stellen und natürlichen Personen
- Art. 33Pflichten der übertragenden zuständigen Behörden
- Art. 34Methoden für Probenahmen, Analysen, Tests und Diagnosen
- Art. 35Zweites Sachverständigengutachten
- Art. 36Probenahme bei Tieren und Waren, die durch Einsatz von Fernkommunikationstechniken zum Verkauf angeboten werden
- Art. 37Benennung amtlicher Laboratorien
- Art. 38Pflichten der amtlichen Laboratorien
- Art. 39Audits der amtlichen Laboratorien
- Art. 40Befreiung bestimmter amtlicher Laboratorien von der Bedingung für die vorgeschriebene Akkreditierung
- Art. 41Befugnisse für die Gewährung einer Befreiung aller von amtlichen Laboratorien verwendeten Methoden für Laboranalysen, -tests und -diagnosen von der Bedingung für die vorgeschriebene Akkreditierung
- Art. 42Befristete Befreiung von den Bedingungen für die vorgeschriebene Akkreditierung amtlicher Laboratorien
- Art. 43Die amtlichen Kontrollen bei in die Union verbrachten Tieren und Waren
- Art. 44Amtliche Kontrollen bei anderen Tieren und Waren als denjenigen, die amtlichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen gemäß Abschnitt II unterliegen
- Art. 45Arten von amtlichen Kontrollen bei anderen Tieren und Waren als denjenigen, die amtlichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen gemäß Abschnitt II unterliegen
- Art. 46Probenahme bei anderen Tieren und Waren als denjenigen, die amtlichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen gemäß Abschnitt II unterliegen
- Art. 47Tiere und Waren, die an Grenzkontrollstellen amtlich zu kontrollieren sind
- Art. 48Tiere und Waren, die an Grenzkontrollstellen nicht amtlich zu kontrollieren sind
- Art. 49Amtliche Kontrollen an Grenzkontrollstellen
- Art. 50Bescheinigungen und Dokumente, die Sendungen und Teilsendungen begleiten müssen
- Art. 51Besondere Bestimmungen für amtliche Kontrollen an Grenzkontrollstellen
- Art. 52Dokumentenprüfungen, Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen
- Art. 53Nicht an Grenzkontrollstellen durchgeführte amtliche Kontrollen
- Art. 54Häufigkeit der Dokumentenprüfungen, der Nämlichkeitskontrollen und der Warenuntersuchungen
- Art. 55Entscheidungen über Sendungen
- Art. 56Verwendung des Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED) durch die Unternehmer und die zuständigen Behörden
- Art. 57Verwendung des GGED durch die Zollbehörden
- Art. 58Format, Fristen und besondere Bestimmungen für die Verwendung des GGED
- Art. 59Benennung von Grenzkontrollstellen
- Art. 60Verzeichnisse der Grenzkontrollstellen
- Art. 61Aufhebung der Zulassung und Wiederbenennung bestehender Grenzkontrolleinheiten
- Art. 62Aufhebung der Benennung von Grenzkontrollstellen
- Art. 63Aussetzung der Benennung von Grenzkontrollstellen
- Art. 64Mindestanforderungen an die Grenzkontrollstellen
- Art. 65Verdacht auf einen Verstoß und verstärkte amtliche Kontrollen
- Art. 66Maßnahmen bei nicht vorschriftsmäßigen Sendungen, die in die Union verbracht werden
- Art. 67Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Tieren und Waren zu ergreifen sind, die aus Drittländern in die Union verbracht werden und ein Risiko darstellen
- Art. 68Folgemaßnahmen nach Entscheidungen über nicht vorschriftsmäßige Sendungen, die aus Drittländern in die Union verbracht werden
- Art. 69Nichtanwendung der von den zuständigen Behörden angeordneten Maßnahmen durch den Unternehmer
- Art. 70Einheitliche Anwendung der Artikel 66, 67 und 68
- Art. 71Sonderbehandlung von Sendungen
- Art. 72Rücksendung von Sendungen
- Art. 73Genehmigung der Kontrollen, die Drittländer vor der Ausfuhr durchführen
- Art. 74Verstöße gegen die Genehmigung von Kontrollen, die Drittländer vor der Ausfuhr durchführen, und Entzug der Genehmigung
- Art. 75Behördliche Zusammenarbeit bei aus Drittländern in die Union verbrachten Sendungen
- Art. 76Behördliche Zusammenarbeit bei Sendungen, die keinen besonderen Grenzkontrollen unterliegen
- Art. 77Bestimmungen über besondere amtliche Kontrollen und über Maßnahmen nach der Durchführung dieser Kontrollen
- Art. 78Allgemeine Bestimmungen
- Art. 79Pflichtgebühren oder -abgaben
- Art. 80Andere Gebühren oder Abgaben
- Art. 81Kosten
- Art. 82Festsetzung der Gebühren oder Abgaben
- Art. 83Erhebung und Anwendung der Gebühren oder Abgaben
- Art. 84Zahlung von Gebühren oder Abgaben
- Art. 85Transparenz
- Art. 86Allgemeine Bestimmungen für das amtliche Bescheinigungsverfahren
- Art. 87Amtliche Bescheinigungen
- Art. 88Unterzeichnung und Ausstellung amtlicher Bescheinigungen
- Art. 89Garantien für die Zuverlässigkeit amtlicher Bescheinigungen
- Art. 90Durchführungsbefugnisse betreffend amtliche Bescheinigungen
- Art. 91Amtliche Attestierungen
- Art. 92Beschluss zur Einrichtung eines Referenzlaboratoriums der Europäischen Union
- Art. 93Benennung von Referenzlaboratorien der Europäischen Union
- Art. 94Zuständigkeiten und Aufgaben der Referenzlaboratorien der Europäischen Union
- Art. 95Benennung von Referenzzentren der Europäischen Union für Tierschutz
- Art. 96Zuständigkeiten und Aufgaben der Referenzzentren der Europäischen Union für Tierschutz
- Art. 97Benennung von Referenzzentren der Europäischen Union für die Echtheit und Integrität der Lebensmittelkette
- Art. 98Zuständigkeiten und Aufgaben der Referenzzentren der Europäischen Union für die Echtheit und Integrität der Lebensmittelkette
- Art. 99Pflichten der Kommission
- Art. 100Benennung nationaler Referenzlaboratorien
- Art. 101Zuständigkeiten und Aufgaben der nationalen Referenzlaboratorien
- Art. 102Allgemeine Bestimmungen
- Art. 103Verbindungsstellen
- Art. 104Amtshilfe auf Ersuchen
- Art. 105Amtshilfe ohne Ersuchen bei Verstößen
- Art. 106Amtshilfe bei Verstößen, die ein Risiko implizieren oder die einen wiederholten bzw. möglichen schwere Verstoß darstellen
- Art. 107Amtshilfe auf der Grundlage von Informationen von Drittländern
- Art. 108Koordinierungs- und Folgemaßnahmen der Kommission
- Art. 109Mehrjährige nationale Kontrollpläne (MNKP) und eine zentrale MNKP-Stelle
- Art. 110Inhalt der MNKP
- Art. 111Aufstellung, Aktualisierung und Überprüfung der MNKP
- Art. 112Koordinierte Kontrollprogramme, Erfassung von Informationen und Daten
- Art. 113Jahresberichte der Mitgliedstaaten
- Art. 114Jahresberichte der Kommission
- Art. 115Notfallpläne für Lebens- und Futtermittel
- Art. 116Kommissionskontrollen in den Mitgliedstaaten
- Art. 117Berichte der Kommission über Kontrollen in Mitgliedstaaten
- Art. 118Programm für die Kommissionskontrollen in den Mitgliedstaaten
- Art. 119Pflichten der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Kommissionskontrollen
- Art. 120Kommissionskontrollen in Drittländern
- Art. 121Häufigkeit der Kommissionskontrollen in Drittländern
- Art. 122Berichte der Kommission über Kontrollen ihrer Experten in Drittländern
- Art. 123Programm für die Kommissionskontrollen in Drittländern
- Art. 124Kontrollen durch Drittländer in Mitgliedstaaten
- Art. 125Informationen über die Kontrollsysteme von Drittländern
- Art. 126Festlegung zusätzlicher Bedingungen für den Eingang von Tieren und Waren in die Union
- Art. 127Aufnahme in die Liste der Drittländer gemäß Artikel 126 Absatz 2 Buchstabe a
- Art. 128Besondere Maßnahmen für den Eingang bestimmter Tiere und Waren in die Union
- Art. 129Gleichwertigkeit
- Art. 130Schulung und Austausch des Personals
- Art. 131Informationsmanagementsystem für amtliche Kontrollen (IMSOC)
- Art. 132Allgemeine Funktionen des IMSOC
- Art. 133Nutzung des IMSOC im Fall von Tieren und Waren, die bestimmten amtlichen Kontrollen unterliegen
- Art. 134Funktionsweise des IMSOC
- Art. 135Datenschutz
- Art. 136Datensicherheit
- Art. 137Allgemeine Pflichten der zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Durchsetzung
- Art. 138Maßnahmen im Fall eines festgestellten Verstoßes
- Art. 139Sanktionen
- Art. 140Meldung von Verstößen
- Art. 141Schwere Störung im Kontrollsystem eines Mitgliedstaats
- Art. 142Änderung der Anhänge und der Verweise auf europäische Normen
- Art. 143Datenschutz
- Art. 144Ausübung der Befugnisübertragung
- Art. 145Ausschussverfahren
- Art. 146Aufhebungen
- Art. 147Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr. 882/2004
- Art. 148Verhältnis zu den Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 in Bezug auf die Zulassung von Lebensmittelbetrieben
- Art. 149Übergangsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Aufhebung der Richtlinien 91/496/EWG und 97/78/EG
- Art. 150Übergangsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Aufhebung der Richtlinie 96/23/EG
- Art. 151Änderungen der Richtlinie 98/58/EG
- Art. 152Änderungen der Richtlinie 1999/74/EG
- Art. 153Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 999/2001
- Art. 154Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und damit zusammenhängende Übergangsmaßnahmen
- Art. 155Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und damit zusammenhängende Übergangsmaßnahmen
- Art. 156Änderungen der Richtlinie 2007/43/EG
- Art. 157Änderungen der Richtlinie 2008/119/EG
- Art. 158Änderungen der Richtlinie 2008/120/EG
- Art. 159Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009
- Art. 160Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
- Art. 161Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
- Art. 162Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
- Art. 163Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 652/2014
- Art. 30aAkkreditierung nationaler Referenzlaboratorien für Pflanzengesundheit
- Art. 164Änderungen der Verordnung (EU) 2016/429 und damit zusammenhängende Übergangsbestimmungen
- Art. 165Änderungen der Verordnung (EU) 2016/2031 und damit zusammenhängende Übergangsbestimmungen
- Art. 166Übergangsmaßnahmen für die Annahme von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten
- Art. 167Inkrafttreten und Geltungsbeginn
- Anhang IGEBIETE, AUF DIE IN ARTIKEL 3 NUMMER 40 VERWIESEN WIRD, AUSSER FÜR DIE ANWENDUNG VON ARTIKEL 1 ABSATZ 2 BUCHSTABE G
- Anhang IIIMERKMALE DER ANALYSEMETHODEN
über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.