ErwGr. 9

REG_2017_625 · über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen)

Die Unionsvorschriften zu Pflanzenschutzmitteln regeln die Genehmigung, das Inverkehrbringen, die Verwendung und die Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln und von Wirkstoffen, Safenern, Synergisten, Beistoffen und Zusatzstoffen, die in Pflanzenschutzmitteln enthalten sein oder aus denen sie bestehen können. Mit diesen Vorschriften wird das Ziel verfolgt, durch die Bewertung der von Pflanzenschutzmitteln ausgehenden Risiken ein hohes Gesundheitsschutzniveau für Mensch und Tier und ein hohes Umweltschutzniveau zu gewährleisten und gleichzeitig das Funktionieren des Binnenmarktes durch die Harmonisierung der Vorschriften für ihr Inverkehrbringen und die landwirtschaftliche Produktion zu verbessern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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