ErwGr. 5

REG_2017_706 · zur Änderung von Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich der Sensibilisierung durch Hautkontakt und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2016/1688 der Kommission

Um die Zahl der Tierversuche zu verringern, sollte Anhang VII Nummer 8.3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 dahingehend geändert werden, dass die Anwendung dieser alternativen Methoden gestattet wird, wenn geeignete Informationen auch durch dieses Vorgehen gewonnen werden können und die verfügbaren Testmethoden für den zu prüfenden Stoff anwendbar ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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