ErwGr. 8

REG_2017_706 · zur Änderung von Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich der Sensibilisierung durch Hautkontakt und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2016/1688 der Kommission

Die für In-vivo-Prüfungen als bevorzugtes Verfahren geltende Prüfmethode (lokaler Lymphknotentest, LLNA) liefert Informationen über die Stärke des Sensibilisierungspotenzials eines Stoffs. Es ist wichtig, dass starke Hautallergene ermittelt werden, damit eine geeignete Einstufung und Risikobewertung solcher Stoffe vorgenommen werden kann. Deswegen sollte klargestellt werden, dass von allen Daten, unabhängig davon, ob sie in vivo oder in vitro gewonnen wurden, erwartet wird, dass sie die Bewertung ermöglichen, ob ein Stoff als mutmaßlich starkes Allergen angesehen werden sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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