ErwGr. 5

REG_2017_776 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt

Die Tabelle 3.2 in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, in der die harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen gefährlicher Stoffe auf Basis der Kriterien der Richtlinie 67/548/EWG des Rates (5) aufgeführt sind, wurde mit Wirkung ab 1. Juni 2017 gestrichen. Im Interesse der Kohärenz sollten die Bezugnahmen auf die Tabelle 3.2 in Anhang VI Teile 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 mit Wirkung ab demselben Datum gestrichen werden. Im Interesse der Klarheit sollte Tabelle 3.1 des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu Tabelle 3 werden, und alle Bezugnahmen auf Tabelle 3.1 in diesem Anhang sollten entsprechend geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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