ErwGr. 6

REG_2017_776 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt

Die Richtlinie 67/548/EWG und die Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (6) wurden mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aufgehoben. Im Interesse der Kohärenz sollten die Bezugnahmen auf diese Richtlinien in der Einleitung und in Anhang VI Teile 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 gleichzeitig mit den Änderungen hinsichtlich der Bezugnahmen auf die Tabellen 3.1 und 3.2 in Anhang VI der genannten Verordnung mit Wirkung ab 1. Juni 2017 gestrichen werden; das ist der Zeitpunkt, bis zu dem gemäß Artikel 61 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gemische, die gemäß der Richtlinie 1999/45/EWG eingestuft, gekennzeichnet und verpackt und bereits vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebracht wurden, nicht erneut gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 gekennzeichnet und verpackt werden müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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