ErwGr. 19

REG_2017_825 · über die Auflegung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017-2020 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 1305/2013

Diese Verordnung sollte im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) (im Folgenden „Haushaltsordnung“) umgesetzt werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission jährliche Arbeitsprogramme verabschieden und das Europäische Parlament und den Rat von diesen in Kenntnis setzen. In den jährlichen Arbeitsprogrammen sollten die Maßnahmen, die in Übereinstimmung mit den übergeordneten Zielen und den Einzelzielen des Programms zur Umsetzung erforderlich sind, die Kriterien für die Auswahl von Projekten und die Gewährung von Zuschüssen und die übrigen erforderlichen Aspekte festgelegt sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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