Art. 20 – Änderung der Anhänge

REG_2017_852 · über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 21 der vorliegenden Verordnung zur Änderung ihrer Anhänge I, II, III und IV delegierte Rechtsakte zu erlassen, um sie an gemäß Artikel 27 des Übereinkommens gefasste Beschlüsse der Konferenz der Vertragsparteien anzupassen, sofern die Union den jeweiligen Beschluss durch einen gemäß Artikel 218 Absatz 9 AEUV erlassenen Beschluss des Rates unterstützt hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 20 REG_2017_852 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 20 REG_2017_852 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.