ErwGr. 2

REG_2018_1065 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 hinsichtlich der automatischen Validierung in der Union erteilter Flugbesatzungslizenzen sowie hinsichtlich der Ausbildungsanforderungen für Start und Landung

Nachdem sich bei Vorfeldinspektionen außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten herausgestellt hat, dass Flugbesatzungsmitglieder Luftfahrzeuge betreiben, die in einem anderen Mitgliedstaat eingetragen sind als in dem Mitgliedstaat, in dem ihre Pilotenlizenzen erteilt wurden, hat die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) Anhang 1 des Abkommens von Chicago dahingehend geändert, die automatische Validierung von Lizenzen durch Vereinbarungen mit den regionalen Organisationen für die Sicherheitsaufsicht zu erleichtern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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