ErwGr. 4

REG_2018_1065 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 hinsichtlich der automatischen Validierung in der Union erteilter Flugbesatzungslizenzen sowie hinsichtlich der Ausbildungsanforderungen für Start und Landung

Seit Inkrafttreten von Anhang I (Teil-FCL) der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, der auf der Grundlage der in den JAR-Vorschriften (Joint Aviation Requirements Flight Crew Licensing 1, JAR-FCL 1) festgelegten Bedingungen ausgearbeitet worden war, verfolgt die Union ein eher kompetenzorientiertes Konzept, damit für die Erteilung von Flugbesatzungslizenzen die Umsetzung verhältnismäßiger und leistungsabhängiger Anforderungen gewährleistet ist. Daher sollten die Ausbildungsanforderungen für Start und Landung während der fortgeschrittenen Phase eines Lehrgangs für Piloten in mehrköpfigen Flugbesatzungen an die ICAO-Empfehlungen in Dokument 9868 „Procedures for Air Navigation Services — Training“ (PANS-TRG) angepasst werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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