ErwGr. 19

REG_2018_1091 · über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1166/2008 und (EU) Nr. 1337/2011

Im Blick auf die Flexibilität des europäischen agrarstatistischen Systems und zur Vereinfachung und Modernisierung der Agrarstatistik sollten die zu erhebenden Variablen verschiedenen Erhebungsgruppen zugeordnet werden (Kerndaten und Module), die sich in Bezug auf Periodizität und/oder Repräsentativität unterscheiden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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