ErwGr. 9

REG_2018_1259 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 873/2012 über Übergangsmaßnahmen bezüglich der Unionsliste der Aromen und Ausgangsstoffe gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Verlängerung des Übergangszeitraums nach Artikel 4 betreffend das Aroma „Grillaromakonzentrat (pflanzlich)“, FL-Nr. 21.002

Gemäß den Zielen der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 ist es zur Wahrung der Rechtssicherheit in Bezug auf Lebensmittel, die „Grillaromakonzentrat (pflanzlich)“ (FL-Nr. 21.002) enthalten, angebracht, den Übergangszeitraum nach Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 873/2012 für diesen Antrag bis zum Abschluss der Bewertung durch die Behörde vorübergehend zu verlängern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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