ErwGr. 6

REG_2018_147 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 hinsichtlich der mengenmäßigen Beschränkung für den Ankauf von Magermilchpulver

In Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 des Rates (1) ist eine mengenmäßige Beschränkung für den Ankauf von Magermilchpulver zu dem in Artikel 2 derselben Verordnung genannten Festpreis festgesetzt. Sobald diese Grenze erreicht ist, erfolgt der Ankauf im Wege eines Ausschreibungsverfahrens zur Festsetzung des Höchstankaufspreises.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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