ErwGr. 7

REG_2018_147 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 hinsichtlich der mengenmäßigen Beschränkung für den Ankauf von Magermilchpulver

Um zu vermeiden, das Magermilchpulver in einer mit den Zielen des Sicherheitsnetzes nicht zu vereinbarenden Situation zum Festpreis angekauft wird, sollten alle öffentlichen Interventionsankäufe von Magermilchpulver im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens erfolgen. Zu diesem Zweck sollte die mengenmäßige Beschränkung für den Ankauf von Magermilchpulver zum Festpreis für das Jahr 2018 auf Null festgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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