ErwGr. 2

REG_2018_1504 · zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 256/2014 über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Union an die Kommission

Zur Bereinigung und Verringerung des Umfangs der Rechtsvorschriften der Union müssen die Rechtsvorschriften ermittelt werden, die überholt oder nicht mehr zweckmäßig sind. Durch die Aufhebung dieser Rechtsvorschriften bleibt der rechtliche Rahmen transparent, eindeutig und einfach anzuwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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