ErwGr. 4

REG_2018_1504 · zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 256/2014 über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Union an die Kommission

Die Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) Nr. 256/2014 über die Mitteilung von Investitionsvorhaben, sowie über bestimmte mit dieser Mitteilung zusammenhängenden Informationen und Daten waren bisher in der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 617/2010 des Rates (5) festgelegt. Der Gerichtshof erklärte die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 617/2010 (6) für nichtig und stellte fest, dass sie auf einer anderen Rechtsgrundlage hätte erlassen werden müssen, ihre Wirkungen wurden jedoch bis zum Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 256/2014 aufrechterhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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