Art. 2 – Änderung der Verordnung (EU) 2017/2454

REG_2018_1541 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 904/2010 und (EU) 2017/2454 zur Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

Artikel 1 der Verordnung (EU) 2017/2454 wird wie folgt geändert:
1.Nummer 5 erhält folgende Fassung: „5. Artikel 17 Absatz 2 erhält folgende Fassung: ‚(2) Die Kommission legt die technischen Einzelheiten zur automatisierten Abfrage der Informationen nach Absatz 1 Buchstaben a bis f des vorliegenden Artikels im Wege von Durchführungsrechtsakten fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem in Artikel 58 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.‘“
2.Nummer 8 wird gestrichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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