ErwGr. 5

REG_2018_1542 · über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen

Diese Verordnung unterstützt die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen von 2003 sowie den internationalen Rahmen hinsichtlich der Verbreitung chemischer Waffen, nämlich das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (CWÜ), den Beschluss der Konferenz der Vertragsstaaten des CWÜ zur Bewältigung der vom Einsatz chemischer Waffen ausgehenden Bedrohung vom 27. Juni 2018, die Australische Gruppe, die Sicherheitsinitiative zur Unterbindung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und die Internationale Partnerschaft gegen Straffreiheit beim Einsatz chemischer Waffen. Ferner unterstützt diese Verordnung die Umsetzung der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats, insbesondere der Resolutionen 1540 (2004), 2118 (2013), 2209 (2015), 2235 (2015) und 2325 (2016).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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