ErwGr. 10

REG_2018_1628 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2019 und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/120 betreffend bestimmte Fangmöglichkeiten in anderen Gewässern

Laut ICES-Gutachten werden 29 % der Fänge in der Lachsfischerei falsch gemeldet, insbesondere als Meerforellenfänge. Da die meisten Meerforellen in der Ostsee in Küstengebieten befischt werden, sollten der Fang von Meerforelle jenseits der vier-Seemeilen-Zone verboten und die Beifänge von Meerforelle auf 3 % der kombinierten Fangmenge von Meerforelle und Lachs begrenzt werden, um zur Vermeidung von Falschmeldungen von Lachsfängen als Meerforellenfänge beizutragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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